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Welche Kosten sind denn in der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert?
Welche Kosten sind denn in der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert?
Bis zu der im Versicherungsvertrag zur Rechtsschutz Versicherung ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft für fofolgendes:
- Kosten des eigenen Anwalts
- Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt
- Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
- Gerichtsvollzieherkosten
- Kosten eines eigenen Sachverständigen
- - zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
- - zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
- - bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.
- Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde.
- Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
- Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
- Strafkautionen, darlehensweise bis zu EUR 50.000





